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Informationen zur Implementierung der Videoüberwachung bei Primat d.d.

1. Kontaktinformationen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen

PRIMAT d.d., Industrijska ulica 22, 2000 Maribor, Slowenien
Telefon: 02 250 76 00
E-mail: info@primat.si


2. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Einsatz eines Videoüberwachungssystems erfolgt mit dem Ziel, ein optimales Schutzniveau für Personen und Eigentum im kontrollierten Bereich des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu gewährleisten.

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche führt Videoüberwachung aus folgenden Gründen durch:

  • Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern sowie des Eigentums des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen im Bereich vor und um das Gebäude des Verantwortlichen, einschließlich des Parkplatzes,
  • Schutz und Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern sowie des Eigentums des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in bestimmten, vordefinierten Bereichen innerhalb des Gebäudes des Verantwortlichen,
  • Überwachung des Ein- und Ausgangs aus dem Gebäude des Verantwortlichen, einschließlich der Überwachung der ordnungsgemäßen Erfassung von Ein- und Ausgängen für Mitarbeiter, und
  • Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften.


3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 6 Absatz 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Artikeln 76, 77 und 78 des slowenischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (ZVOP-2).


4. Berechtigte Interessen, die vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verfolgt werden

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten zur Verfolgung seines berechtigten Interesses, nämlich zur Gewährleistung eines optimalen Schutzniveaus für Personen und Eigentum.

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche hat eine Bewertung der Notwendigkeit der Videoüberwachung durchgeführt, wobei das nachgewiesene Risiko des Diebstahls der vom Verantwortlichen hergestellten Produkte, die Notwendigkeit zur Einrichtung kontrollierter Ein- und Ausgänge in den Produktions-, Lager- und Verwaltungsbereichen gemäß den guten Herstellungs- und Vertriebspraktiken sowie der Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens berücksichtigt wurden. Die Schlussfolgerung war, dass die Implementierung von Videoüberwachung unerlässlich ist, um das Eigentum und die Geschäftsgeheimnisse des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Interessen Dritter, die Endverbraucher der Produkte des Verantwortlichen sind, zu schützen. Diese Ziele können nicht durch weniger eingreifende Mittel erreicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist notwendig, um dieses berechtigte Interesse des Verantwortlichen zu verwirklichen und wird erheblich zu den Zielen beitragen, für die die Videoüberwachung implementiert wird. Das berechtigte Interesse des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen überwiegt nicht die Interessen oder grundlegenden Rechte und Freiheiten der Personen, deren Daten verarbeitet werden.


5. Aufbewahrungsfrist

Um den Zweck der Videoüberwachung zu erreichen, wird eine Mindestaufbewahrungsfrist von vierzehn Tagen ab dem Aufnahmedatum festgelegt. Videoaufnahmen werden gemäß der Videoüberwachungspolitik und der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens gespeichert oder für einen kürzeren Zeitraum, wenn dies durch geltendes Recht vorgeschrieben ist. Nach Ablauf dieser Frist sorgt der für die Datenverarbeitung Verantwortliche für die dauerhafte Löschung der Aufnahmen.

Kopien von Teilen von Aufnahmen, die erstellt und zu Zwecken der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen verwendet werden, werden so lange aufbewahrt, wie diese Zwecke verfolgt werden oder bis zum Abschluss der rechtlichen Verfahren, in denen die Ansprüche geltend gemacht, ausgeübt oder verteidigt werden. Wenn solche Verfahren nicht stattfinden, werden die Aufnahmen nicht länger als die geltende Verjährungsfrist aufbewahrt.


6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann personenbezogene Daten, die durch Videoüberwachung erlangt wurden, an folgende Stellen übermitteln:

  • an andere Unternehmen, wenn und soweit eine solche Übermittlung zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist,
  • an Auftragsverarbeiter, die ausschließlich nach den dokumentierten Anweisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen handeln,
  • an andere Personen oder Stellen, wenn eine geeignete rechtliche Grundlage für die Übermittlung vorliegt,
  • an die Polizei, wenn dies gesetzlich zulässig und für die Ausübung ihrer Befugnisse erforderlich ist.


7. Informationen zu spezifischen Auswirkungen der Verarbeitung, insbesondere zu weiteren Verarbeitungen

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche wird Videoaufnahmen ausschließlich für den ursprünglichen Zweck, zu dem die Videoüberwachung eingerichtet wurde, verarbeiten. Aufnahmen können jedoch als Beweismittel in Fällen von abweichenden Ereignissen (z. B. Schäden an Personen oder Eigentum) verwendet werden und können zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen in Zusammenhang mit solchen Ereignissen eingesetzt werden.


8. Ungewöhnliche weitere Verarbeitung

Datenübertragungen in Drittländer:

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche überträgt keine personenbezogenen Daten, die mit der Videoüberwachung zusammenhängen, in ein Drittland.

Sollte der für die Datenverarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten in ein Drittland übermitteln, würde dies unter Einhaltung aller Bedingungen erfolgen, die von den geltenden Vorschriften festgelegt sind, und vorausgesetzt, dass angemessene Schutzmaßnahmen für die Übertragung implementiert werden, wie z. B. Standardvertragsklauseln. Personen können zusätzliche Informationen und Kopien der diesbezüglich getroffenen Schutzmaßnahmen anfordern.

Live-Überwachung:

Das Videoüberwachungssystem kann so betrieben werden, dass es sowohl Aufnahmen und Archivierungen von Filmmaterial als auch die Live-Überwachung von Ereignissen umfasst. Die Videoübertragungen von einzelnen Kameras können von einem Sicherheitsmitarbeiter oder Empfangsmitarbeiter, der speziell für diesen Zweck autorisiert ist, während der physischen Sicherheitsoperationen auf einem Bildschirm überwacht werden.


9. Rechte der betroffenen Person

Eine Person, auf die sich personenbezogene Daten beziehen, hat alle Rechte in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im slowenischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (ZVOP-2) festgelegt sind:

  • das Recht auf Information und Zugang zu personenbezogenen Daten,
  • das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, sofern dies zutrifft.

Eine Person hat das Recht, Zugang zu den personenbezogenen Daten (Aufnahmen) nur im relevanten Teil zu beantragen, in dem sie im Filmmaterial erscheint. Zu diesem Zweck muss die Anfrage den Ort, an dem die Person angeblich anwesend war, das Datum und den möglichst genau definierten Zeitraum sowie ein Referenzfoto (oder eine Beschreibung ihres Aussehens, ihrer Kleidung usw.) angeben. Bei der Einreichung der Anfrage muss sich die Person auch ordnungsgemäß identifizieren. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche gewährt Zugang zu den personenbezogenen Daten, wenn die Person ohne unverhältnismäßigen Aufwand und Kosten identifiziert werden kann. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche stellt Kopien der angeforderten Daten kostenlos zur Verfügung; für wiederholte oder unbegründete Anfragen kann jedoch eine Gebühr für die Materialkosten der Bereitstellung der Informationen erhoben werden.

Die betroffene Person kann ihre Anfrage schriftlich oder an die in Punkt 1 (Kontaktinformationen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen) angegebene E-Mail-Adresse richten.

Wenn eine Person der Ansicht ist, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten verletzt hat, kann sie eine Beschwerde beim Informationsbeauftragten einreichen (Informationsbeauftragter, Dunajska cesta 22, 1000 Ljubljana, Slowenien, gp.ip@ip-rs.si).


10. Vorliegen automatisierter Entscheidungsfindung / Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling findet nicht statt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind auf der Website www.primat.si verfügbar.

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