Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die Regelung aller gegenseitigen Verpflichtungen, Rechte und Pflichten zwischen PRIMAT d.d. (nachfolgend Lieferant genannt) und seinen Käufern oder Kunden.

Durch die Annahme des Angebots, den Vertragsabschluss, die Erteilung eines Auftrags oder auf andere für beide Seiten akzeptable Weise bestätigt der Käufer oder Kunde, dass er die vorliegenden allgemeinen Bedingungen akzeptiert und ihnen in vollem Umfang zustimmt.

Ein Rücktritt von diesen allgemeinen Bedingungen ist nur gültig, wenn er vom Lieferanten schriftlich bestätigt wird, unbeschadet der Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, die durch den bestätigten Rücktrittsvertrag nicht geändert werden.

Angebot und Bestellung

Der Lieferant unterbreitet ein Angebot, in dem Gegenstand, Menge, Preise, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen angegeben sind.

Gibt der Lieferant im Angebot auch eine Frist für die Annahme an, so ist er nur bis zum Ablauf dieser Frist an das Angebot gebunden. Fehlt eine Frist für die Annahme, ist der Lieferant nicht an das Angebot gebunden.

Ein Angebot wird angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahmeerklärung des Käufers erhält, die auch per E-Mail übermittelt werden kann. Das Angebot wird auch durch konkludente Handlungen des Käufers angenommen, die aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden Praxis oder Gewohnheit als Annahme des Angebots angesehen werden können.

Schlägt der Käufer oder der Kunde gleichzeitig mit der Annahme des Angebots vor, das Angebot in irgendeiner Hinsicht zu ändern, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer oder der Kunde das Angebot abgelehnt und ein Gegenangebot unterbreitet hat, wobei das Gegenangebot für den Lieferanten nur dann verbindlich ist, wenn und soweit es vom Lieferanten schriftlich bestätigt wird.

Wenn der Käufer oder der Kunde die Waren bestellt, muss er alle Informationen angeben, die der Lieferant für eine ordnungsgemäße und reibungslose Ausführung benötigt. Dazu gehören folgende Angaben: die genaue Adresse des Käufers oder des Kunden, die Steuernummer des Käufers oder des Kunden, die Bezeichnung und Menge der bestellten Waren, die gewünschte Lieferzeit und die Art der Lieferung.

Lieferfrist

Die Lieferzeiten sind im Wesentlichen indikativ und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung bzw. des Vertragsabschlusses. Wird zwischen den Parteien eine Vorauszahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist mit der Zahlung der Vorauszahlung.

Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder durch den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse verursacht werden, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind und die geeignet sind, die Erfüllung der Verpflichtungen erheblich zu beeinflussen. Der Lieferant wird den Käufer oder den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Hindernisses unterrichten.

Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferfrist in den folgenden Fällen zu verlängern:

  • Im Falle einer Änderung der Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften, die der Lieferant bei der Ausführung des Auftrags zu beachten hat;
  • Aufgrund einer Änderung des Umfangs, der Konzeption oder der technischen Ausführung des Auftragsgegenstandes. In diesem Fall vereinbaren der Lieferant und der Käufer oder der Kunde schriftlich eine neue Lieferfrist, etwaige zusätzliche Kosten und andere Vertragsbedingungen;
  • Aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder des Kunden;
  • Höhere Gewalt.

Teillieferungen sind zulässig.

Verzögert sich der Liefertermin aus Gründen, die der Käufer oder der Kunde zu vertreten hat, so hat dieser dem Lieferanten die tatsächlich entstandenen Lagerkosten und alle sonstigen Kosten (z.B. Neulieferung, Lagerung, Versicherung, Arbeitskosten usw.) zu erstatten.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind in den aktuellen Preislisten aufgeführt, wo sie ohne Mehrwertsteuer angegeben sind.

Der Lieferant verpflichtet sich, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen sofort nach Ausführung in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist innerhalb der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Annahme des Angebots oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist und in der vereinbarten Weise zu zahlen.

Als Datum der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs auf dem Konto des Lieferanten. Bei Zahlungsverzug hat der Lieferant Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum der jeweiligen Rechnung bis zur Zahlung. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder in letzter Instanz vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung aller bis dahin entstandenen Kosten und Schäden zu verlangen.

Übergang von Haftung und Risiko der zufälligen Zerstörung

Soweit nicht anders vereinbart, gehen Haftung und Risiko der zufälligen Zerstörung und Beschädigung spätestens mit der Annahme der Ware auf den Käufer bzw. den Kunden über.

Verzögert sich der Versand der Ware ohne Verschulden des Käufers oder des Kunden, so gehen Haftung und Risiko der zufälligen Zerstörung und Beschädigung vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer oder den Kunden über.

Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung, einschließlich etwaiger Nebenforderungen, Zinsen und Kosten, vor. Der Käufer bzw. der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Waren bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung wie ein guter Verwalter bzw. Unternehmer zu behandeln. Der Käufer/Kunde kann bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung nicht über die erhaltenen Waren verfügen.

Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung in irgendeiner Form übermittelt werden, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Angebote usw.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Käufer bzw. der Kunde ist verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten zu schützen, die er im Zusammenhang mit der geschäftlichen Zusammenarbeit vom Lieferanten erhält. Als Geschäftsgeheimnisse gelten alle Informationen und Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Know-how, Spezifikationen, Pläne, Angebote usw., die der Käufer oder der Kunde vom Lieferanten erhalten hat und die für den Lieferanten einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Der Käufer oder der Kunde darf Informationen und Unterlagen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer Verletzung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen ist der Käufer oder der Kunde dem Lieferanten gegenüber schadenersatzpflichtig.

Haftung für Mängel und Garantien

Der Lieferant ist verpflichtet, alle Mängel am Vertragsgegenstand zu beheben, die auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern beruhen und die sich aus der ordnungsgemäßen Verwendung des Vertragsgegenstandes und unter den im Vertrag vorgesehenen Betriebsbedingungen ergeben.

Die Haftung des Lieferanten für Mängel am Vertragsgegenstand ist auf Mängel beschränkt, die sich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Datum der Abnahme der Ware zeigen.

Der Käufer bzw. der Kunde hat die Ware spätestens bei Erhalt in Menge und Qualität abzunehmen. Offensichtliche Mängel hat der Käufer bzw. der Kunde dem Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen, andernfalls verliert der Käufer bzw. der Kunde das Recht auf Mängelbeseitigung.

Versteckte Mängel sind vom Käufer bzw. Kunden unverzüglich nach ihrem Auftreten, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Auftreten des Mangels, aber nicht später als 30 Tage nach dem Datum der Abnahme der Ware, schriftlich beim Lieferanten zu melden. Der Beschwerdebericht sollte eine Beschreibung der Beschwerde und Bildmaterial enthalten.

Bei Übernahme der Ware durch den Frachtführer hat der Käufer bzw. der Kunde die Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und sich diese vom Frachtführer bescheinigen zu lassen.

Im Falle einer berechtigten Reklamation wird der Lieferant diese spätestens innerhalb von 45 Tagen beheben. Kann der Mangel innerhalb der vorgenannten Frist nicht behoben werden, hat der Käufer bzw. der Kunde das Recht, die Ware ersetzen zu lassen.

Ausschluss von indirekten Schäden

Der Lieferant haftet nicht für Schäden oder Verluste, die an anderen Sachen durch Mängel an den Waren verursacht werden, einschließlich Produktionsausfälle, Gewinnverluste und andere indirekte Verluste.

Service und Qualität der Waren

Die Service der Ware wird von der Serviceabteilung des Unternehmens PRIMAT d.d. und seinen Vertragspartnern durchgeführt, sowohl während der Garantiezeit als auch außerhalb der Garantiezeit. Die Bedingungen für die Service werden je nach Art der Ware festgelegt.

Der Lieferant garantiert Qualität nach ISO 9001.

Rücktritt vom Vertrag

Der Käufer oder der Kunde kann in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  • Wenn der Lieferant leistungsunfähig wird;
  • Wenn der Lieferant nur einen Teil der Bestellung erfüllen kann und der Käufer oder Kunde daran kein Interesse hat;
  • Wenn der Lieferant den Vertragsgegenstand auch innerhalb der vom Kunden gesetzten Nachfrist nicht erfüllt;
  • Wenn sich die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aufgrund höherer Gewalt um mehr als 6 Monate verzögert.

Nur wenn der Rücktritt des Käufers oder des Kunden auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Lieferanten zurückzuführen ist, hat der Käufer oder der Kunde Anspruch auf Ersatz des durch den Rücktritt entstandenen Schadens.

Im Falle einer einseitigen Stornierung des Auftrags durch den Käufer oder den Kunden hat der Käufer oder der Kunde dem Lieferanten alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit dem stornierten Auftrag bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallen sind, sowie die Kosten, die mit Sicherheit anfallen werden. Der Käufer bzw. der Kunde haftet dem Lieferanten gegenüber für den Schaden, den der Lieferant erleidet, wenn der Käufer bzw. der Kunde ohne die Absicht verhandelt hat, einen Vertrag abzuschließen, und wenn der Käufer bzw. der Kunde in der Absicht verhandelt hat, einen Vertrag abzuschließen und diese Absicht ohne triftigen Grund aufgegeben hat.

Der Lieferant kann in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  • Wenn der Käufer oder der Kunde die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt;
  • Wenn der Käufer oder Kunde gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt;
  • Wenn der Käufer oder Kunde nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen;
  • Wenn der Käufer oder der Kunde zahlungsunfähig wird, unter Zwangsverwaltung gestellt wird, ein Konkurs- oder Liquidationsverfahren eingeleitet wird oder wenn es sicher ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit eintreten wird;
  • Wenn der Käufer oder der Kunde dem Lieferanten solche Tatsachen verschwiegen oder unterdrückt hat, und wenn der Lieferant bei Kenntnis dieser Tatsachen die Ausführung der Vertragsarbeiten nicht übernommen hätte;
  • In anderen, ausdrücklich im Vertrag vereinbarten Fällen;
  • Bei höherer Gewalt.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Lieferer ist der Käufer oder der Kunde, außer im Falle höherer Gewalt, verpflichtet, dem Lieferer alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten zu bezahlen und im Falle der Klauseln 5 und 6 eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Vertragswertes zu zahlen.

Beilegung von Streitigkeiten

Die Vertragsparteien regeln etwaige Streitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, so ist für die Beilegung von Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in der Republik Slowenien in Maribor zuständig. Für die Beilegung von Streitigkeiten gilt slowenisches Recht.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ab dem 1. 11. 2021 gültig.

PRIMAT, tovarna kovinske opreme d.d., Industrijska ulica 22, 2000 Maribor

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